Beauftragte für Chancengleichheit

Die Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit ist es, die Dienststellenleitung bei Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes vom 27. Februar 2016 zu unterstützen und auf die Einhaltung dieses Gesetzes zu achten. Das Chancengleichheitsgesetz hat in Umsetzung des Verfassungsauftrags nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes zum Ziel, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst weiter voranzubringen, die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an Positionen entscheidend zu verbessern sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, die Frauen und Männern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familien- oder Pflegeaufgaben zu vereinbaren.


Ansprechpartnerin

  • Stöpler, Ulrike

      Stöpler, Ulrike


    Sprechzeiten:

    Donnerstag von 10:00 Uhr - 14:00 Uhr sowie nach Absprache
    Termine nach Vereinbarung per E-Mail

    Raum A 217
    0761 595249-554
    Ulrike.stoepler@ssa-fr.kv.bwl.de