Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Rechtliche Grundlage

Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen und Schulkindergärten ist Aufgabe des Arbeitgebers/Dienstherrn, so wie auch jeder Beschäftigte die Pflicht hat, für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.

Für die konkrete Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften vor Ort sind die Schulleiterin/der Schulleiter bzw. die Leiterin/der Leiter des Schulkindergartens im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse zuständig.

Rahmenkonzept Arbeits- und Gesundheitsschutz


Ansprechpartner

  • N.N

    Kimmig, Wolfgang

    Schulrat

    Schulen im Landkreis Emmendingen (GS)

    Ganztagsschulen / Arbeits- und Gesundheitsschutz


    Raum A 210
    0761 595249-503

    Telefonsprechzeiten:

    Montag 8.30 Uhr - 10 Uhr, Donnerstag 13 - 14 Uhr und nach Vereinbarung

    Wolfgang.kimmig@ssa-fr.kv.bwl.de