Die Regionale Arbeitsstelle Frühförderung am Staatlichen Schulamt Freiburg ist Ansprechpartner für Fragen zur Sonderpädagogischen Frühförderung und zu den Schulkindergärten im Stadtkreis Freiburg sowie den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen. Sie arbeitet eng mit der Überregionalen Arbeitsstelle Frühförderung in Stuttgart zusammen.
Ansprechpartner
Regionale Arbeitsstelle Frühförderung
Raum A 217
Regionale Arbeitsstelle Frühförderung
Raum A 217
almut.ledernez@ssa-fr.kv.bwl.de
Regionale Arbeitsstelle Frühförderung
Raum A 217
Stefanie.Albrecht@ssa-fr.kv.bwl.de
Schulrätin
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Schulkindergärten/ Frühförderung, Inklusion Stadt Freiburg
Raum A 213
Judith.Solf@ssa-fr.kv.bwl.de
- Unterstützung der Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Frühförderung vor Ort (inhaltlich, organisatorisch) im Sinne der Rahmenkonzeption Frühförderung
- Entwicklung kooperativer Arbeitsmodelle
- Beratung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sonderpädagogischen Beratungsstellen für Frühförderung und Schulkindergärten in fachlichen Fragen (z.B. bei besonders schwierigen Fällen in der Frühförderung, bei Neueinstieg in das Arbeitsfeld, bei Beteiligung verschiedener Fachrichtungen)
- Durchführung regelmäßiger Besprechungen der Sonderpädagogischen Beratungsstellen und der
Schulkindergärten
- Fortbildungsangebote für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sonderpädagogischen Beratungsstellen und in den Schulkindergärten
- Interdisziplinäre Vernetzung und Kooperation mit allen im Bereich der Frühförderung arbeitenden Stellen
Für die Entwicklung eines Kindes sind die ersten Lebensjahre von großer Bedeutung. Bei Kindern mit einem erschwerten Lebensstart oder mit Entwicklungsauffälligkeiten sind die Chancen für eine positive Entwicklung größer, wenn rechtzeitig und gezielt medizinisch-therapeutische Maßnahmen sowie pädagogisch-psychologische Förder- und Unterstützungsangebote genutzt werden.
Ziel der Frühförderung ist es folglich, ggf. in interdisziplinärer Zusammenarbeit, Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen zu erkennen und das Kind und seine Familie so zu unterstützen und zu fördern, dass ein Höchstmaß an Aktivität und Teilhabe erreicht wird. Die Zusammenarbeit mit den Eltern/ Erziehungsberechtigten ist hierfür unabdingbar. Daher arbeitet die Frühförderung ausschließlich auf Wunsch und im Auftrag der Eltern.In Baden-Württemberg wird zwischen der Sonderpädagogischen und der Interdisziplinären Frühförderung unterschieden. In Sonderpädagogischen Beratungsstellen Frühförderung arbeiten Lehrkräfte der Sonderpädagogik mit unterschiedlicher sonderpädagogischer Qualifizierung. In den Interdisziplinären Frühförderstellen arbeiten medizinisch-therapeutische Fachkräfte (Ergotherapeutinnen, Physiotherapeutinnen, Logopädinnen) und pädagogische-psychologische Fachkräfte (Heilpädagoginnen, Psychologinnen, Sozialpädagoginnen) zusammen.Grundlage aller ist die Rahmenkonzeption zur Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder in Baden-Württemberg.
Sonderpädagogische Beratungsstellen Frühförderung
Im Schulamtsbezirk Freiburg gibt es 15 regionale Sonderpädagogische Beratungsstellen Frühförderung mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale & soziale Entwicklung sowie geistige Entwicklung, die in verbundsähnlichen Strukturen zusammenarbeiten und 3 überregionale Sonderpädagogischen Beratungsstellen Frühförderung mit den Förderschwerpunkten Hören, Sehen und Körperlich-Motori-sche Entwicklung.Die Sonderpädagogischen Beratungsstellen Frühförderung sind in der Regel formal an Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren angegliedert.
Liste und Landkarte der Sonderpädagogischen Beratungsstellen Frühförderung im Schulamtsbezirk Freiburg.
Weitere Informationen zur Frühförderung in Baden-Württemberg können Sie hier erhalten.
Schulkindergärten sind neben allgemeinen Kindertagesstätten ein Angebot für Kinder mit deutlichen Entwicklungsauffälligkeiten oder (drohender) Behinderung ab drei Jahren (für Kinder mit einer Körperbehinderung bereits ab zwei Jahren). Sie sind schulvorbereitende Einrichtungen nach §20 des Schulgesetzes.In Schulkindergärten werden Kinder aufgenommen, die einen umfassenden sonderpädagogischen Bildungsbedarf im vorschulischen Bereich aufweisen, der in einer Kindertageseinrichtung auch mit begleitenden Hilfen nicht erfüllt werden kann. Der Bedarf kann nach Antragsstellung auf einen Schulkindergartenplatz seitens der Eltern beim Staatlichen Schulamt Freiburg auf Grundlage einer sonderpädagogischen Diagnostik und Begutachtung bestätigt werden.
Ziel der Schulkindergärten ist es, Kinder mit (drohender) Behinderung und sonderpädagogischen Förderbedarf so zu unterstützen, dass sie ein Höchstmaß an Aktivität und Teilhabe im Kindergarten und in der Gemeinschaft erreichen und ihnen ein Zugang zu Bildung ermöglicht wird.
Im Schulamtsbezirk Freiburg gibt es 15 Schulkindergärten mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale & soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören sowie Körperlich-Motorische Entwicklung.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Platz in einem Schulkindergarten. Das Recht auf einen Kindergartenplatz kann jedoch hier eingelöst werden.
Liste und Landkarte der Schulkindergärten im Schulamtsbezirk Freiburg.
Weitere Informationen zu Schulkindergärten in Baden-Württemberg finden Sie hier.