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Lehrkräfteeinsatzplanung

Wir vom Staatlichen Schulamt Freiburg bieten Zeitverträge für die Jahresplanung der Schulen zum Schuljahresbeginn sowie für Krankheitsvertretungen im laufenden Schuljahr an.

Entsprechende Listen finden Sie unten auf dieser Seite.

Zeitverträge für Krankheitsvertretungen im laufenden Schuljahr finden Sie hier ab der letzten Ferienwoche.


Ansprechpartner

Heiko Vollmer

Vollmer, Heiko

Schulrat

Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Lehrkräfteeinsatzplanung SBBZ, Krankheitsvertretung SBBZ, Inklusion Landkreis Emmendingen und Breisgau-Hochschwarzwald


Raum A 221
0761 595249-510
Heiko.Vollmer@ssa-fr.kv.bwl.de


Wolfgang Schmitt

Schmitt, Wolfgang

Schulrat

Lehrkräfteeinsatzplanung Sekundarbereich / Krankheitsvertretung 

Raum A 206
0761 595249-506
wolfgang.schmitt@ssa-fr.kv.bwl.de




Schneiderberger, Axel

Schneiderberger, Axel

Rektor

Lehrkräfteeinsatzplanung Grundschule / Krankheitsvertretung / Integration durch Bildung

Raum A 205
0761 595249-512
Axel.Schneiderberger@ssa-fr.kv.bwl.de


Thomas Kanstinger

Kanstinger, Thomas

Schulamtsdirektor

Stellvertretender Amtsleiter
Fachbereichsleitung Lehrkräfteeinsatzplanung

Raum A 202
0761 595249-503
thomas.kanstinger@ssa-fr.kv.bwl.de

Lehrkräfteeinsatzplanung im laufenden Schuljahr

Erforderliche Unterlagen

Für die Bewerbung um eine Krankheitsvertretung für Geflüchtete aus der Ukraine sind folgende Unterlagen und Schritte nötig:

  1. Registrierung im "Vertretungspool Online“ (VPO) mit Hilfe der „Kurzanleitung für BewerberInnen um einen Zeitvertrag“
  2. Anschließend die sechsstellige VPO-Nummer an stellen@ssa-fr.kv.bwl.de mailen
  3. Ausfüllen der Erklärung zum Masernnachweis, siehe Anlage (Anlage auch in russischer und ukrainischer Sprache vorhanden)
  4. Nachweis eines Führungszeugnisses, zu beantragen beim  jeweils zuständigen Amt für Bürgerservice.  Ukrainische BewerberInnen füllen alternativ die Anlage „Erklärung zu Vorstrafen“ aus (Anlage auch in russischer und ukrainischer Sprache vorhanden)
  5. BewerberInnen aus der Ukraine benötigen zusätzlich folgende Unterlagen:
     - eine sogenannte „Fiktionsbescheinigung“, diese ist bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen
     - die Erklärung zum Beschäftigungsnachweis, siehe Anlage  "Erklärung zum Beschäftigungsnachweis" in russischer und ukrainischer Sprache

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