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Arbeitsschutzausschuss (ASA) für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen und Schulkindergärten

Grundlagen des Arbeitsschutzes

Gemäß dem 'Rahmenkonzept zum Arbeits- und Gesundheitsschutz für Lehrerinnen und Lehrer an den öffentlichen Schulen und Schulkindergärten in Baden-Württemberg' wurde ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) am Staatlichen Schulamt Freiburg eingerichtet.

Die Bildung von Arbeitsschutzausschüssen und die Benennung von Ansprechpartnern bzw. Ansprechpartnerinnen für den Arbeitsschutz bei den Schulaufsichtsbehörden richten sich nach der Verwaltungsvorschrift über den Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten in der jeweils geltenden Fassung.

Grundlage der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Schulbereich ist die im Jahr 2001 erlassene Verwaltungsvorschrift "Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten" (K.u.U. 2001, S. 255 ff.) in der jeweils geltenden Fassung.

Arbeits- und Gesundheitsschutz nach dem Rahmenkonzept ist die "Aufgabe des Dienstherrn als Ausfluss der Fürsorgepflicht für das von ihm beeinflussbare dienstliche Umfeld". Daneben hat jeder Beschäftigte die Pflicht, für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen.

Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Dienstherr das Land Baden-Württemberg verantwortlich. Die Verantwortung der Schulträger bleibt hiervon unberührt. Im Bereich der Schulen und Schulkindergärten ist für die Erfüllung der Verpflichtungen des Arbeitsschutzgesetzes neben dem Dienstherrn die Schulleiterin/Schulleiter bzw. die Leiterin/der Leiter des Schulkindergartens im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse zuständig.

Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes verstehen sich dabei als Bestandteil einer umfassenden Personal- und Organisationsentwicklung, die auf den Erhalt und die Förderung der Gesundheit zielt und eine Gefährdung für Leben und Gesundheit zu vermeiden hilft.

Der Arbeitsschutzausschuss hat beratende Funktion. Die Erörterungen sollen sich auf wesentliche Fragen mit Bedeutung für alle Beteiligten konzentrieren. Die Aufgabenkataloge der §§ 3 (Aufgaben der Betriebsärzte), 6 Arbeitssicherheitsgesetz (Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit) und 11 (Arbeitsschutzausschuss) können als Orientierung für die Tätigkeit des ASA am Staatlichen Schulamt Freiburg herangezogen werden.

Der Arbeitsschutzausschuss greift Ideen, Anregungen und Entwicklungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz von Lehrkräften und Pädagogischen Assistenten/Assistentinnen auf und hilft bei der Umsetzung. Der Ausschuss berät Anliegen des ASA und Anliegen der Unfallverhütung. Der ASA tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.


Ansprechpartner

N.N.

N.N.

N.N.

Schulen im Landkreis Breisgau Hochschwarzwald (Sek. 1)

Raum A 
0761 595249-

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