Der Sonderpädagogische Dienst ist ein Beratungs- und Unterstützungsangebot der sonder-pädagogischen Bildungs- und Beratungszentren für alle allgemeinen Schulen.
Ziel dieses Angebots ist zunächst, bei Schülerinnen und Schüler mit anhaltenden Schwierig-keiten einen Verbleib an der allgemeinen Schule zu sichern.
Der Sonderpädagogische Dienst wird jedoch erst dann aktiv, wenn zuvor eine Förderung und Unterstützung im Rahmen der
allgemeinen Schule stattgefunden hat.
Zur spezifischen Beratung bei „Lese-Rechtschreib-Schwäche“ und „Dyskalkulie“, „ADHS“ oder
„Autismus“ gibt es andere spezielle Angebote am Staatlichen Schulamt.
Außerdem kann der Sonderpädagogische Dienst aktiv werden, wenn in einem inklusiven Bildungsangebot Schülerinnen und
Schüler mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten un-terrichtet werden.
Grundlegend ist Sonderpädagogik immer dem einzelnen Kind bzw. Jugendlichen verpflichtet. Folglich ist Ausgangspunkt der
Tätigkeit des Sonderpädagogischen Dienstes eine für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler gezielt
eingeleitete individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung.
Dabei gibt es ein typisches Vorgehen: Auf der Grundlage einer sonderpädagogischen Diagnostik werden gemeinsam mit allen Beteiligten
Bildungsangebote und Maßnahmen geplant und umgesetzt.
Nach einer gewissen Zeit wird dann überprüft, ob die Maßnahmen erfolgreich waren und die Schülerin / der Schüler
nun erfolgreich lernen kann.
Zur Beantragung nutzen Sie bitte das Formular „Anfrage sonderpädagogischer Dienst“, das für Sie unten zum Download
bereit steht.
Unabhängig vom vermuteten Förderschwerpunkt senden Sie diese Anfrage an jenes SBBZ Lernen, in dessen Einzugsgebiet die besuchte
Schule liegt.
Die Leitung des SBBZ Lernen wertet Ihre Anfrage aus und leitet sie ggf. weiter. Im Anschluss setzt sich i.d.R. innerhalb von zwei Wochen
eine Lehrkraft der Sonderpädagogik mit der bisher besuchten Schule in Verbindung.