Die Autismusbeauftragten des Staatlichen Schulamts sind Ansprechpersonen für alle Schularten. Sie beraten Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Schulleitungen in schulischen und vorschulischen Fragen im Zusammenhang mit Autismus-Spektrum-Störungen. Weitere Möglichkeiten der Unterstützung sind Unterrichtshospitationen und die bedarfsorientierte Teilnahme an Hilfeplangesprächen. Für eine fallbezogene Beratung bedarf es einer fachärztlichen Diagnose sowie einer Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten.